Tuesday 29 April 2014

Geldmacht


Gedanken von Ingrid Raßelenberg

Heftige Diskussionen über das Geld- und Finanzsystem beherrschen seit einigen Jahren die Öffentlichkeit. Seit 2008 war es vor allem das Jahr 2011, in dem sowohl der Geldwert als auch die Geldmacht die Aufmerksamkeit des Massenbewusstseins forderte.
Die Märkte sind in wildem Aufruhr, die Börsenwerte zeigen sich wie eine Fieberkurve und werden entsprechend verfolgt und gedeutet. Fast jedes Land der Welt hat unfassbare Schuldenberge aufgehäuft und versucht verzweifelt, aus dieser Krise herauszukommen.
Jede Menge Experten melden sich zu Wort, analysieren den Finanzmarkt, erklären die komplexe, schwierige, undurchschaubare Lage und bieten völlig unterschiedliche Lösungen an. Es fehlt auch nicht an Zwischenrufen die ‚Raus aus dem Geldsystem’ fordern und mit alternativen Vorschlägen mitmischen. Kaum geht einer mit seinen Ansichten nach draußen, zieht er sofort eine Meute auf sich, die wieder völlig andere Ansichten vertritt und in aller Klarheit weitere Unsicherheiten verbreitet.


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Monday 28 April 2014

Keine EGV solange gesundheitlicher Zustand ungeklärt

Keine Eingliederungsvereinbarung bei Zweifel an der Erwerbsfähigkeit


Der gängigen Praxis vieler Jobcenter entspricht es, dass sie ihren Kunden bei Zweifeln an deren Erwerbsfähigkeit auffordern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, in der sich die Leistungsberechtigten verpflichten sollen, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Lehnen die Kunden dies ab, so wird die Vereinbarung nicht selten durch einen gleichlautenden Verwaltungsakt ersetzt.

Das Sozialgericht Kiel hat diese Praxis nun in einem aktuellen Beschluss für rechtswidrig erklärt. Zur Überzeugung des Gerichts kann bei zweifelhafter Erwerbsfähigkeit eine Eingliederungsvereinbarung weder abgeschlossen werden noch durch einen Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erfolgen. Denn Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) werden nur an erwerbsfähige Hilfebedürftige gewährt, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II. Daher ist das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung bzw. für den Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes. Insofern, so das Gericht weiter, kann die Frage, ob die Erwerbsfähigkeit tatsächlich gegeben ist, nicht Gegenstand einer in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Maßnahme sein. Die notwendige Überzeugung von der Erwerbsfähigkeit muss das Jobcenter im Zweifelsfall durch eine amtsärztliche, ambulante Untersuchung zuvor gewonnen haben.

 (Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 26.11.2013, S 33 AS 357/13 ER)

Quelle

Wednesday 23 April 2014

Hartz IV und die Verfassung

Das BVerfG1 hat sich in zwei Entscheidungen zu der Frage der Sicherstellung des Existenzminimums geäußert. In seiner Entscheidung aus dem Jahre 2010 hat es aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip einen verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruch auf ein Existenzminimum formuliert, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturell und politischen Leben umfasst. In seiner Entscheidung aus dem Jahre 2010 hat es festgestellt:

Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (Rand-Nr. 137).

Weiterhin qualifiziert das BVerfG dieses Leistungsrecht wie folgt:

Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, …“ (Rand-Nr. 133).

In der Entscheidung aus dem Jahre 2012 – Asylbewerberleistungsgesetz2 – heißt es weiterhin:

…, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss (Rand-Nr. 120)“.

Ich fasse also zusammen, dass nach dieser Rechtsprechung das Existenzminimum „stets“, d.h. also ausnahmslos und in „jedem Fall und zu jeder Zeit“ sichergestellt sein muss. Danach lässt das BVerfG keine Ausnahme zur Unterschreitung des Existenzminimums zu. Es betont zudem, dass dieser Anspruch auf das Existenzminimum „unverfügbar“ sei. Unverfügbar heißt, dass niemand berechtigt ist, diesen Anspruch auf das Existenzminimum zu kürzen oder insgesamt zu nehmen. Für einen solchen Eingriff in das Existenzminimum gibt es demnach auf der Grundlage der beiden Entscheidungen des BVerfG keine Rechtfertigung.

Dies ergibt sich auch aus einer weiteren Überlegung: Denknotwendig ist ein Existenzminimum schon ein Minimum dessen, was ein Mensch benötigt, um in Würde zu leben. Und das Minimum eines Minimums gibt es denklogisch nicht.
Das BVerfG hat zudem in seiner Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz hervorgehoben das es keine Ausnahmen gibt, um das Existenzminimum zu unterschreiten.
Wörtlich heißt es in seiner Entscheidung:

Migrationspolitische Erwägungen, die Leistung an Asylbewerber niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich evtl. hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimums rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“

Diese unmissverständlichen Ausführungen des BVerfG zeigen in Verbindung mit den von mir vorher gegebenen Zitaten, dass das Existenzminimum absolut gilt. Es kann – gleich aus welchen Gründen – nicht relativiert werden. Im Gestaltungsbereich des Gesetzgebers liegt es demnach nur, den Bedarf zu bestimmen. Hat er diesen einmal bestimmt, ist dieser durch die Verfassung absolut geschützt. Es liegt dann nicht mehr im Ermessen des Gesetzgebers diesen einmal bestimmten verfassungsrechtlich geschützten Bedarf zu beschneiden. Ebenso wenig wie migrationspolitische Gründe es rechtfertigen können, können auch arbeitsmarktpolitische oder vom Erziehungsgedanken getragene Gründe, wie z.B. bei den U25-Jährigen, eine Kürzung oder Wegfall des Bedarfs rechtfertigen.

Bedarfsunabhängigkeit vs. Sanktionsunabhängigkeit

Gerade das Beziehen von Sozialleistungen, sei es das Arbeitslosengeld II3 oder Sozialleistungen nach der Grundsicherung, setzt eine vorherige Bedarfsprüfung voraus. Erst wenn keine weiteren materiellen Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Leistung und zwar das Existenzminimum, welches ein Überleben sichern soll. Es lässt auch keinen Raum für eine Reduzierung des Grundrechts nur auf einen Kernbereich der physischen Existenz, sondern vielmehr leitet das BVerfG dahingehend ab, dass es den unbedingt notwendigen Bedarf eines Menschen auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst. Der Leistungsanspruch, der in einem Sozialstaat jedermann zusteht, unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG hervorgeht und zwar in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1. Es verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss (Asylleistungsbewerbergesetz, Abs. 120).

Im Unterschied zur sog. Leistungsgesellschaft sind die Menschenwürde und der Sozialstaat auf ewig im Grundgesetz niedergeschrieben. Es ist eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Und jedes politische und wirtschaftliche System muss die Werte achten. Das kann man begrüßen oder ablehnen, ändern kann man es nicht – zumindest solange, wie das Grundgesetz gilt. Weder das Volk, noch eine Regierung. Auch der Einzelne kann auf seine Menschenwürde nicht verzichten.

Im Bereich des deutschen Sozialrechts ist hingegen das Prinzip „Fördern und Fordern“ das höchste Gebot. Im SGB II finden wir es in den §§ 314 und 325 – den Sanktionsregelungen. Demnach muss der Bürger eine Gegenleistung abliefern, um sein Existenzminimum zu sichern. Sein unverfügbares Grundrecht muss er durch regelrechtes Verhalten verdienen. Selbst wenn er Besserung gelobt und entsprechend agiert, läuft die Sanktion noch ein, zwei oder drei Monate weiter. Ich werde also bestraft für etwas, was schon längst aus dem Weg geräumt ist. Ist das für Betroffene nachvollziehbar? Wir befinden uns hier in der zentralen normativen Frage, wie eine wohlhabende Gesellschaft, und das sind wir, mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. In unserer Erwerbsgesellschaft sind die schwächsten Mitglieder in erster Linie erstmal die Erwerbslosen. Und da stelle ich mir durchaus die Frage: Welches Regime, und vor allem das Sanktionsregime, betreibt man im Umgang mit den Leistungsberechtigten? Von einem zivilisationsangemessenen Umgang kann derzeit nicht gesprochen werden. Eher ist es ein Abschreckungsregime, was zu Bundes- und Kommuneneinsparungen führt, jedoch nicht zu dem was es führen sollte: Und zwar: die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt.  

Das wird systematisch verfehlt.

Grundrechtlich geschützte Wahrnehmungen von Freiheitsrechten wie Berufsfreiheit und Freizügigkeit erfahren plötzlich Bestrafungen.

Nehmen wir nun diese Menschen, die bestraft worden sind, kann davon gesprochen werden, dass die Existenz nur einer bestimmten Teilmenge von Bedürftigen zusteht. Aber genau dieses unterläuft, untergräbt das verfassungsrechtliche garantierte Existenzminimum z.T. um Vielfaches.

Mit einer Sanktion verschwindet das unverfügbare Existenzminimum und dient damit einzig allein der Bestrafung. Die Höhe der Leistungen, also des Arbeitslosengeldes II und der Grundsicherung, sollte sich an den aktuellen Bedarf orientieren und nicht an ein bestimmtes Verhalten. Die tatbestandlichen Voraussetzungen, die zu einer Leistungskürzung führen, sind vollkommen bedarfsunabhängig. Allein aus diesem Grund sind die gesetzlichen Regelungen verfassungswidrig. Unabhängig davon, ob die verbleibende Leistung zumindest noch das physische Überleben garantiert.
So urteilte auch das BVerfG, Abs. 112, dass ein erheblicher Abstand von einem Drittel zu Leistungen nach dem SGB II und XII ein Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz darstellt (Asylleistungsbewerbergesetz, Abs. 112).
Mit einer Pflichtverletzung, in den Augen der Jobcenter, bleibt der Bedarf für das Existenzminimum trotzdem unverändert bestehen. Die Mitarbeiter in den Jobcentern und in der Grundsicherung, maßen sich ein Ermessen über die Menschenrechte an – was jedoch nicht deren Aufgabe ist und sein darf.


Stand_Petition_20122013
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Existenzminimum vs. Lebensmittelgutschein

Nach § 31 Abs. 3 KANN der Träger, hier die Jobcenter, bei einer über 30-prozentigen Kürzung, auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. Die Betonung liegt auf KANN. Nur wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben, muss er dieses erbringen.

Im Umkehrschluss heißt es und auch die Praxis zeigt es, dass der Betroffene, hier der Sanktionierte, um ergänzende Sachleistungen, zumeist Lebensmittelgutscheine, betteln muss, sofern keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben. Dieses sollte er zeitnah erledigen. Je nach Regelungen in den Jobcentern muss er dieses beim Sachbearbeiter tun, der ihn sanktioniert hat oder in der Leistungssachbearbeitung. Neben der Kürzung, muss der Betroffene somit als „bettelnder jaulender Hund“ auftreten, um zumindest stückweise Nahrung zu erhalten.

Die Praxis zeigt leider auch, dass, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub oder Krankheit befindet, nicht immer eine Vertretung zuständig ist. Der Betroffene muss also um eine zwingende Vertretung kämpfen oder warten, bis der zuständige Sachbearbeiter wieder im Hause ist. Überspitzt dargestellt: Bei Urlaub können so auch mal zwei bis drei Wochen vorbeigehen. Zwei bis drei Wochen ohne Lebensmittel – der Mensch ist bis dahin verhungert.

Die weitere Problematik besteht darin, dass nicht jedes Geschäft, aber auch nicht jeder Discounter diese Gutscheine annimmt. Eine individuelle Absprache zwischen den Jobcentern, Kommunen und Geschäften. Gerade in ländlichen Gebieten kann dieses zu einem Spießrutenlauf werden. Und gerade in den ländlichen Gebieten sind die Geschäfte nicht vor der Haustür. Oftmals wird ein Auto oder öffentliche Verkehrsmittel benötigt. Diese können jedoch mit einem Lebensmittelgutscheine nicht bezahlt werden. So bleibt nur trampen, die Hoffnung, dass Freunde ein PKW besitzen oder Schwarz fahren. Wenn Sie meinen, das ist überspitzt, ist es leider die Realität, die mir häufig begegnet.
Unabhängig davon, wie demütigend es ist, mit so einem Gutschein einzukaufen.

Berufsfreiheit vs. Zumutbare Tätigkeit

Dass die Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden soll, möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Allerdings frage ich: Was ist zumutbar? Ist es zumutbar, jede Tätigkeit anzunehmen, die weder physisch noch psychisch ausgeübt werden kann? Ist es zumutbar, mit einer Fachausbildung oder gar einem Studium in eine Tätigkeit, womöglich noch berufsfremd, reingepresst zu werden, von der man im Voraus weiß, dass man als sog. Aufstocker dem Jobcenter erhalten bleibt? Mit all den selben Regularien, wie jemand ohne Arbeit und somit zum Bittsteller bleibt? Was passiert, wenn jemand lange Zeit berufsfremd arbeitet? Hier passieren zwei Dinge parallel. Zum einen hat der oder diejenige weitaus geringere Chancen im ursprünglichen Bereich eine entsprechende Tätigkeit zu finden, weil man zu lange raus ist. Zum anderen kann das Jobcenter, bei vier Jahren Abstinenz eine sog. „Berufsentfremdung“ aktivieren. D.h. der Leistungsberechtigte wird für seinen Bereich als Ungelernt eingestuft und gilt im schlimmsten Fall als dieser.

Diese Thematik ist in meinen Augen eindeutig ein Fehlsystem in der derzeitigen aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik. Verantwortlich dafür ist die Regierung aktuell, aber auch in der Vergangenheit.

Die derzeitige Zumutbarkeitsregelung öffnet den Markt für den Niedriglohnsektor mit staatlicher Subventionierung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und wenn es sein muss, auch unter dem Druck der Sanktionsandrohung. Was passiert? Erwerbslose, aber auch Erwerbstätige nehmen jede noch so schlecht bezahlte und ausgestattete Tätigkeit an. Die Erwerbslosen unter der Angst einer Geldkürzung, die Erwerbstätigen unter der Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder in das System Hartz IV zu rutschen. Die Folgen daraus ist eine Spaltung zwischen den Erwerbslosen und Erwerbstätigen, aber auch die Spaltung zwischen den Erwerbstätigen untereinander. Einzig allein freut sich das Unternehmen.

Bei den U25 sehe ich es folgendermaßen:

Gerade die jungen Menschen haben Visionen, Träume und diese werden durch Zwangsbewerbungen in eine Ausbildung, die vielleicht sogar weder ihren Fähigkeiten noch ihren Talenten entspricht, in etwas hineingezogen, was sie nur mit großem Widerwillen bis hin zur kompletten Verweigerung ausüben. Die Folgen sind Abbruch der Ausbildung, und damit ein Makel als Abbrecher, Gefühle des Scheiterns oder auch mangelnde Leistungsfähigkeit. Es ist klar, wenn sich der junge Mensch mit dem Ausbildungsberuf und dem Unternehmen identifizieren kann, kann auch von einer erfolgreichen Absolvierung ausgegangen werden. Wie schlussendlich der weitere Weg aussieht, kann weder von mir noch von Experten vorausgesagt werden und ist u.a. abhängig von der Wirtschaft und der Arbeitsmarktpolitik.

Parlamentarische Staatssekretärin (BMAS) vs. Hannemann

Gabriele Lösekrug-Möller (Bundesministerium für Arbeit und Soziales – SPD) erwähnte u.a. in ihren Statements, dass die Betroffenen auch zur Mitwirkung verpflichtet seien. Termine müssen wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso müsse auf Weiterbildungsangebote und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden. „Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen“, so Lösekrug-Möller.
Das Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden sollten, versteht sich durchaus von selbst. Allerdings sollten äußere und innere Umstände durchaus berücksichtigt werden.

Vielleicht mögen diese Aussage stimmig sein, sofern man davon ausgeht, dass es genügend Arbeitsplätze für alle Erwerbslosen gibt. Vielleicht mag es auch stimmig sein, sofern man dem Leistungsgedanken in unserer Leistungsgesellschaft nachhängt, und der Mensch als Individium, mit all seinen Stärken, Schwächen, Kenntnissen und Fähigkeiten, nichts mehr gilt. Und vielleicht mögen diese Aussagen von dem her rühren, dass die Welt in einem Ministerium eine Parallelwelt darstellen könnte. Die Realität, die tatsächliche Realität wird nicht mehr wahrgenommen. Aber vielleicht ist es auch einfach eine Ignoranz – vor der Wahrheit, die aus Flaschensammlern, hungrigen Erwerbslosen, stigmatisierten und ausgegrenzten Kindern und aus Menschen besteht, die jeden Cent mehrmals umdrehen, deren Angst den Körper lähmt, um auf Rechnungen, Mahnungen oder womöglichen Vollstreckungen und drohendem Wohnungsverlust besteht.

Aussagen einer Vertreterin eines Ministeriums, die eigentlich nur darauf hinausliefen, dass der Mensch, ohne Gegenleistung keinen Wert hat. Der menschliche Wert wird einem Materialismus gegenüber gestellt, der ohne Gegenleistung zu den „Abzockern, Trittbrettfahrer, Parasiten und Schmarotzern6“ gehört (2005 – Wolfgang Clement; SPD). Gründe, die zur Arbeitslosigkeit geführt haben, werden nicht evaluiert. Stattdessen wird der Erwerbslose für schuldig befunden, für diesen Zustand selbst die Verantwortung zu tragen. Die Folge einer neoliberalistischen Ideologie, welche anscheinend dazu berechtigt, die Erwerbslosen mit der Keule der Sanktionen unter Druck zu setzen.
Die Erwerbslosen können die äußeren Umstände (aktive und passive Arbeitsmarktpolitik) kaum bis gar nicht beeinflussen. Die Mitarbeiter in den Jobcentern bewegen sich auf dünnem Eis und agieren, weil es die Politik und die Exekutive Jobcenter so wollen, und wissen jedoch ziemlich genau, dass anderes Handeln arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen könnte. Es ist ein „Kampf“ ums Überleben auf beiden Seiten. Allerdings ist der „Kampf“ auf Seiten der Jobcenter nicht existenziell bedrohlich, sondern äußert sich in hohen Krankenquoten, Dienst nach Vorschrift, Fluktuation oder die Weitergabe des Drucks auf die Erwerbslosen. Und wenn es der „Keule Sanktionen“ bedarf.
Die Jobcenter versagen damit auf jeden Fall in den Fragen der sozialen Fürsorge.

2Asylleistungsbewerbergesetz Juli 2012
3Aus Wikipedia: Arbeitslosengeld II
4SGB II § 31
5SGB II § 32
6Vorwort W. Clement 2005: „ Ein Report vom Arbeitsmarkt im Sommer 2005“
Video zur Anhörung
 
Quelle

Eigenschaften narzisstischer Mütter


1 _ Sie streitet alles ab 
2 _ Sie überschreitet deine Grenzen 
3 _ Sie bevorzugt Sie sabotiert 
4 _ Sie erniedrigt, kritisiert und macht dich schlecht 
5 _ Sie lässt dich verrückt wirken 
6 _ Sie ist neidisch 
7 _ Sie lügt auf unzählige Arten 
8 _ Sie muss jederzeit im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen 
9 _ Sie manipuliert deine Gefühle 
10 _ Sie ist selbstsüchtig und stur 
11 _ Sie ist egozentrisch 
12 _ Sie ist defensiv und reagiert empfindlich auf Kritik 
13 _ Sie terrorisiert Sie ist infantil und kleinlich 
14 _ Sie zwingt dich in die Erwachsenenrolle 
15 _ Sie beutet aus 
16 _ Sie projiziert 
17 _ Sie liegt niemals bei irgendetwas falsch 
18 _ Sie weigert sich empathisch zu handeln 
19 _ Sie erschafft Situationen, die du nicht gewinnen kannst 
20 _ Sie ist schamlos 
21 _ Sie beschuldigt 
22 _ Sie zerstört deine Beziehungen 
23 _ Sie verhält sich bemitleidenswert

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Tuesday 22 April 2014

„Die Gesellschaft wird dumm gehalten“



Ranga Yogeshwar:

In ganz vielen Bereichen habe ich den Eindruck, die Gesellschaft wird dumm gehalten. Es gibt einen Riesenkommerz von Dingen, die vollkommen überflüssig sind, die auf uns draufgesetzt werden, damit wir in einem Meer der Nebensächlichkeiten ertrinken.


(...)

Unsere Medienlandschaft entgleist in einer Form, die undemokratisch ist. Wir werden immer häufiger zugemüllt mit Zeug, das häufig schlichtweg falsch ist und den Blick verstellt für die Dinge, die wichtig sind. Bei der NSA-Affäre geht es um ein Grundrecht. Ich arbeite in den Medien, um auf solche Zustände hinzuweisen, zu diskutieren und aufzuklären. Und nicht, um irgendeine Belanglosigkeit hochzujubeln.

(...)

Vor 20 Jahren war es so, dass ein Mehr an Informationen immer auch ein Mehr an Demokratie war. Heute ertrinken wir in einem Informationsmeer. Es ist atemberaubend zu sehen, wie viel Falsches zu finden ist, und man muss immer darauf achten, dass man dadurch nicht im eigenen Handeln beeinflusst wird.

(...)

Ich finde es sehr bedenklich, weil es zu einer Entmündigung der Medien kommt. Die Glaubwürdigkeit des Fernsehens und der Print- und Onlinemedien nimmt ab. Was ist das Ergebnis? In 20 Jahren wissen die Menschen nicht mehr, wer ihnen die Wahrheit sagt. Ich finde, die Medien haben eine unglaublich wichtige Rolle. Wir müssen die Dinge sortieren, erklären, Dinge kritisch angehen. Und das tun wir nicht.

(...)

In den letzten Jahren haben wir erlebt, dass Kinder immer mehr zu Konsumenten gemacht wurden. Als ich Kind war, da gab es das Marketing und die Klamotten und all das, was eigentlich unwichtig ist, überhaupt nicht.

Quelle

Friday 4 April 2014

Stop & Think



Wieviel Prozent der Männer hatten schonmal Sex mit der Ex?




Wieviel Prozent der Frauen würden ihrem Partner gerne verbieten, Pornos anzuschauen?




Wieviele Unterhosen besitzt ein deutscher Mann im Durchschnitt?




Bei welchem Thema hat die Partnerin in einer Beziehung das Sagen?




Mit welcher Verhaltensweise vergrault eine Frau den Mann beim ersten date?




Womit checken Frauen ihr Aussehen, wenn sie keinen Spiegel zur Hand haben?




Welcher Satz fällt beim Schlussmachen?




Womit lenken sich Männer beim Liebeskummer ab?